Ihre Arbeit wird nach der Abgabe von zwei Mitarbeiter*innen begutachtet. Erstgutachter*in ist immer ihr Betreuer / ihre Betreuerin der Arbeit. Zweitgutachter*in ist eine zweite Person, die entweder aus dem Arbeitsbereich ESE stammen kann, oder aus einem anderen Fachbereich. Grundsätzlich sind auch Zweitbetreuer*innen möglich, die aus anderen Fakultäten kommen. Dies kann insbesondere bei Querschnittsthemen (z.B. Förderung von Kinderm mit ADHS im Sportunterricht) sinnvoll sein.

Die Bewertung Ihrer Arbeit findet im Bereich ESE anhand eines Bewertungsrasters statt. Dieses Bewertungsraster unterscheidet sich für quantitatve, qualitative und theorieorientierte Arbeiten. Bitte setzen Sie sich vor dem Beginn ihrer Arbeit mit den Bewertungsratser auseinander und fragen Sie Ihr Betreuerin / Ihren Betreuer, was sich hinter den jeweiligen Aspekten verbirgt. Hier finden Sie die Bewertungsraster:

Für jeden der in diesem Raster enthaltenen Aspekte erhalten Sie Punkte. Aus der Gesamtzahl der Punkte setzt sich schließlich Ihre Note zusammen. Sie müssen mindestens 50% der Punkte erreicht haben, um Ihre Arbeit mit ausreichend zu bestehen. Für alle weiteren Notenschritte gelten die folgenden Regelungen:

Prozent der Punkte
Notevonbis
ausreichend50,055,0
ausreichend plus55,060,0
befriedigend minus60,065,0
befriedigend 65,070,0
befriedigend plus70,075,0
gut minus75,080,0
gut 80,085,0
gut plus85,090,0
sehr gut minus90,095,0
sehr gut 95,0100,0